20% Förderung vom Staat– Jetzt sichern!
Die steuerliche Förderung erfolgt nach §35c EStG für energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum. Förderfähig sind 20 % der Lohnkosten. Die Förderung kann von allen Steuerpflichtigen mit Lohnsteuerabzug in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist die fachgerechte Durchführung durch das ISO Team sowie ein entsprechender Nachweis, der vom ISO Team bereitgestellt wird.
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